Beschreibung: | Im Herbst 2022 leitete die Regulierungsbehörde Telekom-Control-Kommission insgesamt einunddreißig Verfahren zur Überprüfung von Netzsperren, die Internetprovider auf Antrag von Rechteinhabern (Film, Musik) verhängt hatten, auf ihre Vereinbarkeit mit den europäischen Vorgaben zur Wahrung der Netzneutralität ein. Die Behörde kam zur Auffassung, dass im Regelfall DNS-Sperren zur Beseitigung der Rechtsverletzungen ausreichen. IP-Sperren unterbinden den Zugang zu allen unter einer IP-Adresse gehosteten Diensten und haben daher ein hohes Risiko an Overblocking. Daher stellte die TKK im August 2023 bezüglich bestehender IP-Sperren einen Verstoß gegen Art 3 Abs 3 TSM-VO fest und ordnete an, diese aufzuheben. |