Produktaufmachung des Erfrischungsgetränks „Römerquelle bio limo leicht“ – Etikettierung – Zutatenverzeichnis – Irreführung – Aufklärungshinweis – Urteilsveröffentlichung – Veröffentlichungsmedium – Website – Talionsprinzip – die Veröffentlichungspflicht nach § 25 Abs 7 UWG umfasst auch periodische Medienwerke, die keine Anzeigen veröffentlichen und nicht-periodische Medienwerke – als Veröffentlichungsmedium kommt auch eine Webseite in Frage, deren Betreiber nicht der Beklagte, sondern ein außenstehender Dritter ist
Normen:
§ 2 UWG, § 25 Abs 3 UWG und § 25 Abs 7 UWG; Art 7 Abs 1 LMIV; § 1 Abs 1 Z 6 MedienG