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Produktcode: MRInt-2024-2-44
Fundstelle: MR-Int 2024 Heft 2, 44 - 50
Autor: Entscheidung (Anm Michel M Walter)
Titel: Öffentlicher Rundfunkempfang mit Zimmerantennen in Appartementhaus
Beschreibung: Auslegung von Art 3 Abs 1 der Richtlinie 2001/29/EG - Empfang von Rundfunksendungen in einem Appartementhaus, wobei keine zentrale Weiterleitung der Sendungen erfolgt, sondern der Vermieter in den 18 Appartements Fernsehgeräte mit Zimmerantenne bereitgestellt hat - nach dem Urteil reicht es für die Annahme einer (öffentlichen) Wiedergabe aus, wenn Rundfunkempfangsgeräte in den einzelnen Zimmern eines Apartmenthauses bereitgestellt werden, womit der Zugang zu Sendungen ermöglicht wird - es muss sich aber um eine unbestimmte Zahl "recht vieler" möglicher Adressaten handeln - Öffentlichkeit und ein neues Publikum liegen vor, wenn ein Appartementhaus mit 18 Appartements kurzzeitig vermietet wird.
Normen: Art 3 Abs 1 und ErwG 4, 9, 10, 23 und 27 Info-RL; Art 8 Abs 2 Vermiet- und Verleih-RL; Art 8 WCT und Vereinbarte Erklärung dazu; § 15 dUrhG, § 20 dUrhG und § 22 dUrhG
Entscheidungen: EuGH 20.06.2024 C-135/23 – GEMA/Appartementhaus
Kategorie: Urheberrecht (EU; D)
Preis: EUR 8.80 (Nettopreis EUR 8.00 zzgl. 10.00 % USt.) und zzgl. Versandkosten
ISBN: 1817-8456 (MuR Wien)
Typ: Artikel PDF
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