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Produktcode: MR-2024-5-231
Fundstelle: MR 2024 Heft 5, 231 - 231
Autor: Entscheidung
Titel: Drohnenfoto – Panoramafreiheit
Beschreibung: Die unter Zuhilfenahme einer Drohne gefertigten Luftbildaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken unterfallen nicht der Panoramafreiheit.
Normen: § 59 dUrhG; Art 5 Abs 3 Buchst h RL 2001/29/EG
Entscheidungen: Bundesgerichtshof 23.10.2024 – I ZR 67/23
Kategorie: Urheberrecht (D)
Preis: EUR 0.00 (Nettopreis EUR 0.00 zzgl. 10.00 % USt.) und zzgl. Versandkosten
ISBN: 0257-3822 (MuR Wien)
Typ: Artikel PDF
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