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Produktcode: MR-2025-6-292
Fundstelle: MR 2025 Heft 6, 292 - 294
Autor: Entscheidung
Titel: Bildnisschutz – immaterieller Schadenersatz
Beschreibung: Bildnisschutz nach § 78 öUrhG – Verletzung berechtigter Interessen des Abgebildeten durch Begleittext - immaterieller Schadenersatz setzt eine empfindliche Kränkung voraus – Objektivierbarkeit der Persönlichkeitsverletzung - Schadensbemessung – Lügenvorwurf – keine Rechtspflicht des Verletzten, die Verletzung rasch geltend zu machen -  Einmaligkeit des Rechtsmittels - "victim blaming": Umkehr der Rollen von Täter und Verletztem
Normen: §§ 78 und 87 Abs 2 öUrhG; §§ 84 Abs 3 und 273 ZPO
Entscheidungen: OLG Wien 27.05.2025, 3 R 38/35t – „victim blaming“
Kategorie: Persönlichkeitsschutz (AT); Bildnisschutz (AT)
Preis: EUR 6.60 (Nettopreis EUR 6.00 zzgl. 10.00 % USt.) und zzgl. Versandkosten
ISBN: 0257-3822 (MuR Wien)
Typ: Artikel PDFMR
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