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Produktcode: MR-2026-4-144
Fundstelle: MR 2026 Heft 4, 144 - 144
Autor: Entscheidung
Titel: Parteienwechsel – Impressumspflicht nur bei wiederkehrenden elektronischen Medien
Beschreibung:
1. Die Impressumspflicht besteht nur für elektronische Me dien, die wiederkehrend sind. Eine Facebook-Site fällt nicht darunter.
2. Wird durch Änderung des Vornamens eines Medieninhabers eine andere natürliche Person als die (auch existente) ursprüngliche benannte im Verfahren in Anspruch genommen, liegt keine Berichtigung der Parteienbezeichnung sondern ein (unzulässiger) Parteienwechsel vor.
Normen: § 1 Abs 1 Z 5a MedienG, § 24 Abs 3 MedienG und § 37 Abs 1 MedienG
Entscheidungen: OLG Wien 01.07.2026, 18 Bs 32/26a
Kategorie: Medienrecht
Preis: EUR 0.00 (Nettopreis EUR 0.00 zzgl. 10.00 % USt.) und zzgl. Versandkosten
ISBN: 0257-3822 (MuR Wien)
Typ: Artikel PDFMR
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